Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Affiliate-Netzwerks von Musikhaus Thomann GmbH (in Kooperation mit Sunlab GmbH)

(Stand: 31.07.2014)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten im Rahmen der Teilnahme am Affiliate-Netzwerk von Musikhaus Thomann GmbH, Hans-Thomann-Straße 1, D-96138 Burgebrach („Merchant“) durch Werbepartner, welche die Waren und/oder Dienstleistungen des Merchants im Internet durch Bereitstellung von Links auf vorgegebene Seiten des Händlers oder in sonstiger Weise im Internet bewerben. („Affiliates“). Die Sunlab GmbH (Bamberger Str. 9, 63743) betreut das Affiliate Programm operativ als Agenturleistung für die Thomann GmbH.

Im Rahmen seines Affiliate-Netzwerks kann der Merchant verschiedene Programme für die Bewerbung unterschiedlicher Waren und/oder Dienstleistungen anbieten („Affiliate-Programme“). Die konkrete Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Merchant und Affiliate richtet sich neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzlich nach den Bestimmungen der jeweiligen Affiliate-Programme, an denen der Affiliate teilnimmt, und den Regelungen in den erteilten Einzelaufträgen („besondere Bestimmungen“). Diese Bestimmungen werden ebenfalls jeweils Teil des Vertrages zwischen Merchant und Affiliate (zusammen „Vertragsparteien“).

1. ALLGEMEINES

Definitionen. Hierin verwendete Begriffe haben folgende Bedeutung:

  • „Account“ bezeichnet jene Bereiche des Dienstes, die ein Affiliate auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen darf und auf die er mittels seiner Zugangsdaten zugreifen kann.
  • „Affiliate“ hat die in der Präambel festgelegte Bedeutung.
  • „Affiliate-Programm“ hat die in der Präambel festgelegte Bedeutung.
  • „Aktion“ hat die in Ziffer 4.1 festgelegte Bedeutung.
  • „anwendbares Recht“ bezeichnet alle auf den Kunden und seine Nutzung des Dienstes anwendbaren Gesetze und sonstigen rechtlichen Bestimmungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
  • „besondere Bestimmungen“ hat die in der Präambel festgelegte Bedeutung.
  • „Cost per Action“ hat die in Ziffer 4.1 festgelegte Bedeutung.
  • „Cost per Click“ hat die in Ziffer 4.1 festgelegte Bedeutung.
  • „Cost per Lead“ hat die in Ziffer 4.1 festgelegte Bedeutung.
  • „Cost per Mile“ hat die in Ziffer 4.1 festgelegte Bedeutung.
  • „Cost per Sale“ hat die in Ziffer 4.1 festgelegte Bedeutung.
  • „Dritter“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person mit Ausnahme des Affiliates, des Merchants und deren jeweiliger Mitarbeiter.
  • „Empfangende Partei“ hat die in Ziffer 9.1 festgelegte Bedeutung.
  • „IP-Rechte“ bezeichnet jegliche geistigen und gewerblichen Schutzrechte, einschließlich jeglicher Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Designrechte, Geschmacksmusterrechte, Gebrauchsmusterrechte, Namensrechte, Domainrechte, Kennzeichenrechte, Datenbankrechte, verwandte Schutzrechte, Geschäftsgeheimnisse, Handelsgeheimnisse, Rechte an Know-How und Rechte an Vertraulichen Informationen sowie jegliche Rechte an oder aus den vorstehenden Rechten, einschließlich des Rechts auf die Anmeldung, Eintragung, Ausübung und Durchsetzung solcher Rechte.
  • „Merchant“ hat die in der Präambel festgelegte Bedeutung.
  • „Provision“ hat die in Ziffer 4.1 festgelegte Bedeutung.
  • „Schadcode“ bezeichnet Viren, Trojaner, Würmer und jegliche sonstige Computerprogramme und -routinen, die darauf ausgelegt oder objektiv dazu geeignet sind, elektronische Systeme, Dateien oder Daten zu beschädigen, zu beeinträchtigen oder abzufangen.
  • „Spam“ hat die in Ziffer 3.4 festgelegte Bedeutung.
  • „Übermittelnde Partei“ hat die in Ziffer 9.1 festgelegte Bedeutung.
  • „Vertragspartei“ bezeichnet einzeln entweder den Affiliate oder den Merchant.
  • „Vertragsparteien“ hat die in der Präambel festgelegte Bedeutung.
  • „Vertrauliche Information“ hat die in Ziffer 10.1 festgelegte Bedeutung.
  • “Vorlage” bezeichnet sämtliche Inhalte (z.B. Texte, Grafiken, Videos oder Bilder), die vom Merchant in das Affiliate-Netzwerk hochgeladen, aus dem Dienst heruntergeladen, mit dem Affiliate-Netzwerk verknüpft, mittels des Affiliate-Netzwerks zugänglich gemacht oder dem Affiliate anderweitig im Zusammenhang mit dem Affiliate-Netzwerk zur Verwendung bei Werbemaßnahmen bereitgestellt werden.
  • „Zugangsdaten“ hat die in Ziffer 2.2 festgelegte Bedeutung.
  • 1.2 Auslegung.

    Die hierin verwendeten Überschriften dienen nur der Orientierung und sind nicht zur Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen heranzuziehen. Die Verwendung des Wortes „insbesondere“ oder „einschließlich“ beinhaltet keine Einschränkung, sondern kennzeichnet eine beispielhafte Aufzählung. Bezugnahmen auf die Parteien schließt deren jeweilige Rechtsnachfolge ein.

    1.3 Besondere Bestimmungen.

    Sofern Regelungen in den besonderen Bestimmungen mit Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, gehen die Regelungen der besonderen Bestimmungen den Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, insoweit wie der Widerspruch besteht.

    2. REGISTRIERUNG

    2.1 Vornahme der Registrierung.

    Um Teil des Affiliate-Netzwerks mit Zugang zu den vom Merchant bereitgestellten Affiliate-Programmen zu werden, muss sich der Affiliate auf der Seite des Affiliate-Netzwerks mit seinen Daten registrieren. Der Affiliate ist dazu verpflichtet, alle zur Registrierung erforderlichen Daten korrekt und vollständig anzugeben. Der Merchant behält sich vor, die Angaben des Affiliate zu überprüfen. Der Affiliate hat die bei der Registrierung erteilten Angaben während der gesamten Vertragslaufzeit auf aktuellem Stand zu halten und dazu nötigenfalls unverzüglich anzupassen.

    2.2 Vertragsschluss.

    Mit dem Abschicken der Registrierung an den Merchant und der dabei erklärten Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt der Kunde sein Vertragsangebot gegenüber dem Merchant ab. Das Vertragsangebot wird angenommen, indem der Merchant einen Account für den Affiliate freischaltet und es dem Affiliate damit gestattet, mittels des vom Affiliate bei der Registrierung gewählten Benutzernamens und Passworts („Zugangsdaten“) auf das Affiliate-Netzwerk zuzugreifen und dieses zu nutzen. Der Merchant behält sich das Recht vor, das Vertragsangebot des Affiliate ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere jedoch, wenn der Affiliate oder dessen Webseite(n), über welche die Werbung erfolgen soll, nicht zum Werbekonzept, der Unternehmensstrategie und/oder dem Konzept der beworbenen Waren und Dienstleistungen passen oder wenn die Webseite(n) einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt aufweisen.

    2.3 Teilnahme an Affiliate-Programmen.

    Der Affiliate kann sich unter seinem Account für die Teilnahme an den vom Merchant angebotenen Affiliate-Programmen bewerben. Mit Freischaltung durch den Merchant und Unterzeichnung dieses Dokuments kommt ein Vertrag über die Teilnahme des Affiliate an dem jeweiligen Affiliate-Programm zustande.

    3. WERBEMASSNAHMEN

    3.1 Allgemeines.

    Mit Annahme des Affiliate durch den Merchant und der Teilnahme des Affiliate an einem Affiliate-Programm ist der Affiliate für die Dauer des Vertrages und der Dauer seiner Teilnahme an dem jeweiligen Affiliate-Programm berechtigt, für den Merchant nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der besonderen Bestimmungen zu werben. Der Merchant kann dem Affiliate Vorlagen zur Verfügung stellen, mit welchen der Affiliate für den Merchant im Internet Werbung betreiben kann und die er mit einem Link auf die vorgegebene Seite des Merchants zu versehen hat.

    3.2 Vorgaben des Merchants.

    Der Affiliate darf für den Merchant und/oder dessen Waren und/oder und Dienstleistungen nur insoweit werben, wie dies dem Affiliate durch den Merchant im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweils anwendbaren besonderen Bestimmungen gestattet ist. Darüber hinaus kann der Merchant durch Einzelweisungen die Art und Weise der Bewerbung konkret und bindend gegenüber dem Affiliate festlegen. Der Merchant kann den Affiliate auch dazu auffordern, bestimmte Werbemittel oder –formen zu entfernen und/oder zu unterlassen, wenn der Merchant Kenntnis davon erhält, dass der Affiliate Werbemaßnahmen plant oder durchführt, die nicht mit anwendbarem Recht, Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Regelungen der besonderen Bestimmungen übereinstimmen.

    3.3 Nicht erlaubte Werbemaßnahmen.

    Dem Affiliate ist es nicht gestattet, Werbemaßnahmen für den Merchant auszuführen, die

    (1) irgendwelche Rechte Dritter oder des Merchants verletzen, wie insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Geschmacksmusterrechte oder Persönlichkeitsrechte,

    (2) rechtswidrig oder sittenwidrig sind,

    (3) Schadcode enthalten,

    (4) Falsche Informationen enthalten, wie z.B. Gutscheine zu suggerieren obwohl für die Leistung kein Gutschein notwendig ist

    (5) pornographisch sind,

    (6) Klicks durch Google AdWords oder andere PPC-Netzwerke generieren, oder

    (7) gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die jeweils anwendbaren besonderen Bestimmungen verstoßen.

    3.4 Verbot der Versendung unerwünschter Werbung.

    Sofern der Affiliate Werbung für den Merchant über die Versendung elektronischer Post betreibt, hat er die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere das Verbot der Zusendung unerwünschter Werbung („Spam“). Vor der Versendung derartiger elektronischer Post hat der Affiliate daher, sofern nicht bereits geschehen, die Einwilligung des jeweiligen Empfängers einzuholen und die Einwilligung auf Verlangen dem Merchant nachzuweisen.

    4. PROVISION

    4.1 Provisionsmodelle.

    Der Affiliate erhält vom Merchant nach näherer Ausgestaltung des Abrechnungsmodells und der Höhe der Provision in den besonderen Bestimmungen für jede Aktion eine erfolgsabhängige Vergütung („Provision“), die am Monatsende, vorbehaltlich der Regelung der Ziffer 4.3, über die vom Affiliate im System gewählte Zahlungsart an den Affiliate ausgezahlt wird. Als Aktion gelten im Rahmen des gewählten Abrechnungsmodells nicht vom Affiliate erzwungene

    (i) Klicks von Besuchern auf Links, die zur Webseite des Merchants führen („Cost per Click“),

    (ii) Abschlüsse von Verträgen zwischen dem Merchant und Besuchern über den Erwerb von Waren und/oder Dienstleistungen des Merchants, die auf die Vermittlung durch den Affiliate mittels Setzen des Links auf die Webseite des Merchants zurückzuführen sind („Cost per Sale“),

    (iii) sonstige definierte Aktionen von Besuchern (z.B. Registrierungen in Online-Formularen), die auf die Vermittlung durch den Affiliate mittels Setzen des Links auf die Webseite des Merchants zurückzuführen sind („Cost per Action“ bzw. „Cost per Lead“), oder

    (iv) je 1.000 (eintausend) definierte Darstellungen von Besuchern, die auf die Vermittlung durch den Affiliate mittels Setzen des Links auf die Webseite des Merchants zurückzuführen sind („Cost per Mile“).

    4.2 Entstehen des Provisionsanspruchs.

    Eine Aktion führt nur dann zu einem Provisionsanspruch des Affiliate, wenn

    (i) die Aktion durch eine Werbetätigkeit des Affiliate zustande gekommen ist,

    (ii) die Aktion vom Netzwerk protokolliert wurde,

    (iii) kein Computerprogramm, Skript oder eine sonstige Methode verwendet wird, die es so erscheinen lässt, als würde eine natürliche, real existierende Person die Aktion auslösen, ohne dass dies tatsächlich der Fall ist (z.B. Verwendung von Robots oder Spidern),

    (iv) keine Werbeformen verwendet werden, bei denen sich die Aktion zwar auf die Vermittlung durch den Affiliate mittels Setzen des Links auf die Webseite des Merchants zurückführen lässt, bei denen jedoch das Werbemittel für den Besucher nicht oder nicht wahrnehmbar oder nicht in einer vom Merchant vorgegebenen Form, Art und/oder Größe angezeigt wird,

    (v) keine sonstigen missbräuchlichen Verhaltensweisen verwendet werden, die dazu führen, dass Aktionen erfasst werden, die tatsächlich nicht stattgefunden haben, z.B. durch unberechtigte Angabe fremder oder Angabe falscher oder nicht existierender Daten bei der Bestellung von Waren und/oder Dienstleistungen oder bei Online-Registrierungen,

    (vi) alle für die Bewertung der Aktion notwendigen Informationen innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch den Besucher ausgeführt werden und

    (vii) die Aktion vom Merchant im System bestätigt wurde.

    Der Affiliate erhält automatisch vom System monatlich eine Abrechnung über seine Aktionen und die entstandenen Provisionsansprüche.

    4.3 Auszahlung der Provision.

    Sobald der gesamte Provisionsanspruch des Affiliate (d.h. die Summe der angesammelten Provisionen des Affiliate aus allen Affiliate Programmen des Merchants, an denen der Affiliate teilnimmt), den Betrag von EUR 50,00 erreicht oder übersteigt, werden die Provisionen zum nächsten Monatsende ausgezahlt. Sofern die Summe der Provisionen am Ende des dritten Monats in Folge immer noch nicht den vorgenannten Betrag erreicht haben soll, wird der bis dahin angesammelte Provisionsbetrag dennoch an den Affiliate ausgezahlt, falls der Affiliate dies schriftlich oder per E-Mail bei dem Merchant beantragt. Bei Vertragsende zahlt der Merchant alle noch offenen Provisionen an den Affiliate aus, gleich in welcher Höhe sich diese bewegen.

    4.4 Erfassung der Aktionen.

    Dem Affiliate ist bekannt, dass Aktionen aus technischen Gründen im Einzelfall möglicherweise nicht vom System protokolliert werden. Solch technische Gründe können in der kurzzeitigen Nicht-Verfügbarkeit des Systems, z.B. aufgrund von Wartungsarbeiten, aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund der Einstellung des Systems oder Browsers des Besuchers, welche ein Tracking der Aktion verhindert, liegen. Der Affiliate erkennt daher die tatsächlichen Aufzeichnungen des Systems über die Aktionen als für die Abrechnung verbindlich an.

    4.5 Rückforderung von Provisionen.

    Der Merchant behält sich das Recht vor, zu Unrecht gezahlte Provisionen, insbesondere Provisionen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen einer Aktion nach Ziffer 4.2 nicht gegeben sind, vom Affiliate wieder zurückzufordern.

    4.6 Vertragsstrafe.

    Der Affiliate verpflichtet sich unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine Vorgabe aus Ziffer 3.3. oder 3.4 eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 (zehntausend) an den Merchant zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Merchant bleibt unberührt; eine gezahlte Vertragsstrafe wird jedoch auf Schadensersatzansprüche wegen desselben Verstoßes angerechnet.

    5. NUTZUNG DES ACCOUNTS

    5.1. Zugangsdaten.

    Der Affiliate ist verpflichtet, die Zugangsdaten für seinen Account geheim zu halten und gegen die Kenntnisnahme Dritter zu schützen. Sobald der Affiliate erfährt oder Anlass zu der Vermutung hat, dass Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder haben könnten, hat er den Merchant unverzüglich hierüber zu benachrichtigen und seine Zugangsdaten unverzüglich zu ändern oder durch den Merchant ändern zu lassen. Ausschließlich der Affiliate selbst ist für sämtliche Tätigkeiten oder Aktionen verantwortlich, die aus seinem Account heraus erfolgen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Affiliate solche Tätigkeiten oder Aktionen autorisiert oder auch nur geduldet hat. Der Affiliate hat dem Merchant auf Verlangen alle Informationen bereitzustellen und jegliche sonstige zumutbare Handlung vorzunehmen, um Sunlab bei der Aufklärung von Fällen einer unberechtigten oder missbräuchlichen Nutzung des Dienstes zu unterstützen.

    5.2 Nutzung durch eigene Mitarbeiter.

    Sofern der Affiliate eine juristische Person ist, darf er seine Zugangsdaten an eigene Mitarbeiter weitergeben, wenn und soweit

    (i) die betreffenden Mitarbeiter den Dienst ausschließlich für Zwecke des Affiliate nutzen (d.h. nicht für eigene Zwecke oder für Zwecke Dritter),

    (ii) der Affiliate durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass die betreffenden Mitarbeiter alle Nutzungsregeln für die Teilnahme am Affiliate-Netzwerk und die Teilnahme an einzelnen Affiliate-Programmen einhalten und

    (iii) der Affiliate für jegliches Handeln und Unterlassen der betreffenden Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Zugang zum Dienst und dessen Nutzung durch die Mitarbeiter die volle und uneingeschränkte Verantwortung übernimmt.

    5.3. Nutzung des Accounts.

    Der Affiliate ist verpflichtet, den Zugang zum Affiliate-Netzwerk des Merchants nur zu Zwecken der Durchführung von Werbemaßnahmen für den Merchant, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den besonderen Bestimmungen dargestellt, zu nutzen und jede missbräuchliche Nutzung zu unterlassen. Der Affiliate hat es daher insbesondere zu unterlassen,

    (i) Handlungen vorzunehmen, die vorhersehbar zu einer Beeinträchtigung der Server- und der EDV-Struktur, die für die Bereitstellung des Affiliate-Netzwerks und der Affiliate-Programme sowie für die Erfassung der Aktionen notwendig ist, führen oder führen können, wie z.B. jede Art von Hacking-Angriffen, das Einschleusen von Schadcode oder das Umgehen oder Außerkraftsetzen von Sicherheitsmechanismen,

    (ii) die Accounts anderer Kunden zu nutzen,

    (iii) Dritten die Nutzung des eigenen Accounts zu gestatten, ausgenommen insoweit, wie nach Ziffer 5.2 ausdrücklich gestattet,

    (iv) den Zugang zum Affiliate-Netzwerk und den Affiliate-Programmen in irgendeiner Art und Weise zu nutzen, die gegen anwendbares Recht oder gegen irgendwelche Pflichten des Affiliate im Verhältnis zum Merchant oder Dritten verstößt,

    (v) verbotene Inhalte in das Affiliate-Netzwerk einzustellen, mittels des Affiliate-Netzwerks zu verbreiten oder anderweitig mittels des Affiliate-Netzwerks zu nutzen,

    (vi) irgendeine der vorgenannten Handlungen zu versuchen oder andere zur Vornahme solcher Handlungen zu ermutigen oder bei der Vornahme oder dem Versuch solcher Handlungen zu unterstützen.

    6. IP-RECHTE UND LIZENZEN

    6.1 Vorbehaltene Rechte.

    Mit Ausnahme der hierin erteilten Lizenz zur Nutzung der Vorlagen verbleiben sämtliche IP-Rechte an den Vorlagen beim Merchant.

    6.2 Lizenzen zugunsten des Affiliate.

    Der Merchant gewährt dem Affiliate hiermit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, räumlich unbeschränktes, unentgeltliches Recht, die Vorlagen für die Laufzeit des Vertragsverhältnisses gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweils anwendbaren besonderen Bestimmungen zu nutzen.

    7. HAFTUNG

    7.1 Haftungsgrenzen.

    Die Haftung des Merchants für Schadensersatz wegen einfacher Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird wie folgt beschränkt:

    (i) Der Merchant haftet bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden.

    (ii) Der Merchant haftet nicht wegen einfacher Fahrlässigkeit im Übrigen. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei schuldhaft verursachten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus gelten sie nicht, wenn und soweit der Merchant eine Garantie übernommen oder arglistig gehandelt hat. Vorstehende Regelungen gelten entsprechend für die Haftung des Merchants für vergebliche Aufwendungen. Der Affiliate ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

    7.2 Höhere Gewalt.

    Der Merchant ist nicht verantwortlich für die Nicht- oder Schlechterfüllung seiner Pflichten, wenn und soweit diese auf Umständen beruht, die nicht im Einflussbereich des Merchants liegen. Dazu gehören z.B. Störungen und Unterbrechungen von Kommunikationseinrichtungen oder Stromnetzen, der Ausfall oder die Beeinträchtigung von EDV-Systemen durch Schadcode, Hackerangriffe oder sonstige Eingriffe von außen (sofern der Merchant angemessene Sicherheitsmaßnahmen gegen solche Vorkommnisse getroffen hat) und unvorhersehbare Ereignisse wie Krieg, Streik oder sozialer Unfrieden.

    8. FREISTELLUNG

    Der Affiliate wird den Merchant auf erstes Anfordern von jeglichen Schäden, Aufwendungen und sonstigen Nachteilen freistellen und ihn gegen Ansprüche von Dritten verteidigen, die ursächlich auf einem vom Affiliate zu vertretenden Handeln oder Unterlassen beruhen.

    9. GEHEIMHALTUNG

    9.1 Vertrauliche Informationen.

    „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die eine Vertragspartei („Übermittelnde Partei“) gegenüber der anderen Vertragspartei („Empfangende Partei“) offengelegt hat und die im Zeitpunkt ihrer Offenlegung

    (i) als vertraulich bezeichnet oder gekennzeichnet wurden oder

    (ii) für die Empfangende Partei aufgrund der Natur der Information oder der Umstände ihrer Offenlegung als vertraulich erkennbar waren oder vernünftigerweise sein mussten.

    Die Kundendaten sind unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen Vertrauliche Informationen. Keine Vertraulichen Informationen sind solche Informationen der Übermittelnden Partei, die nachweislich

    (i) vor ihrer Offenlegung durch die Übermittelnde Partei bei der Empfangenden Partei vorhanden waren,

    (ii) ohne ein Zutun der Empfangenden Partei öffentlich bekannt waren oder bekannt werden,

    (iii) der Empfangenden Partei rechtmäßig und ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht durch einen Dritten offenbart werden oder

    (iv) von der Empfangenden Partei unabhängig, d.h. insbesondere ohne Zuhilfenahme der von der Übermittelnden Partei offengelegten Informationen, entwickelt wurden.

    9.2 Geheimhaltungspflicht.

    Jede Vertragspartei ist verpflichtet, die Vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei in gleicher Weise geheim zu halten, wie ihre eigenen Vertrauliche Informationen, mindestens aber mit einem angemessenen Maß an Sorgfalt. Die Empfangende Partei darf Vertrauliche Informationen nur in derjenigen Art und Weise und in demjenigen Umfang nutzen, wenn sie von der Übermittelnden Partei hierzu schriftlich ermächtigt wurde, wie sie aus rechtlichen Gründen zur Nutzung der Vertraulichen Informationen verpflichtet ist oder diese zwecks Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

    10. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

    10.1 Laufzeit.

    Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

    10.2 Kündigung.

    Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung des Affiliate kann entweder in Textform erklärt oder unmittelbar im Account vorgenommen werden. Der Merchant kann durch eine entsprechende Mitteilung an den Affiliate in dessen Account oder in sonstiger Weise in Textform kündigen.

    10.3 Gesetzliche Kündigungsrechte.

    Die gesetzlichen Kündigungsrechte jeder Vertragspartei bleiben unberührt.

    10.4 Folgen bei Vertragsende.

    Zeitgleich mit dem Vertragsende, gleich auf welchem Grund es beruht (z.B. Kündigung, Rücktritt, Zeitablauf), hat der Affiliate die Werbemaßnahmen für den Merchant, zu denen der Affiliate aufgrund der Teilnahme an den Affiliate-Programmen berechtigt war, sofort komplett einzustellen und insbesondere die vom Merchant hierzu bereitgestellten Vorlagen komplett von seiner Webseite zu nehmen bzw. von seiner oder anderen Webseiten nehmen zu lassen. Weiterhin müssen alle Links, die auf die Webseite des Merchants verweisen und die im Rahmen der Teilnahme des Affiliates an einem Affiliate-Programm aufgenommen wurden, sofort entfernt werden. Das Recht zur Nutzung der Vorlagen durch den Kunden erlischt mit dem Vertragsende, gleich auf welchem Grund es beruht (z.B. Kündigung, Rücktritt, Zeitablauf). Mit Beendigung des Vertrages enden die gegenseitigen Vertragspflichten mit Ausnahme der Pflichten aus Ziffern 4.5, 4.6, 7, 8, 9, 10.4, 10.5, und 11.2 bis 11.4. Dieser Vertrag gilt trotz Kündigung für sämtliche Affiliate-Programme des Merchants fort, an denen sich der Affiliate im Zeitpunkt der Kündigung und darüber hinaus weiter beteiligt.

    10.5 Beendigung der Teilnahme an einzelnen Affiliate-Programmen.

    Mit Ende eines Vertrages über die Teilnahme an einem Affiliate-Programm hat der Affiliate die Werbung für den Merchant, die im Rahmen des betroffenen Affiliate-Programms erbracht wurden, sofort komplett einzustellen und insbesondere die hierzu vom Merchant bereitgestellten Vorlagen komplett von seiner Webseite zu nehmen bzw. von seiner oder anderen Webseiten nehmen zu lassen. Weiterhin müssen alle Links, die auf die Webseite des Merchants verweisen und die im Rahmen der Teilnahme des Affiliates an diesem Affiliate-Programm aufgenommen wurden, sofort entfernt werden.p>

    11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    11.1 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Der Merchant behält sich vor diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Über die Änderung wird der Merchant den Affiliate mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform informieren. Der Affiliate ist berechtigt, der Änderung bis spätestens zwei (2) Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden zu widersprechen. Widerspricht der Affiliate nicht oder nicht fristgerecht in Textform, gilt die Zustimmung des Affiliate zu der Änderung als erteilt und die neue Regelung tritt gegenüber dem Merchant zum geplanten Datum in Kraft. Falls der Affiliate frist- und formgerecht widerspricht, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt und der Vertrag wird mit dem bisherigen Inhalt fortgeführt. Der Merchant hat das Recht statt der Fortführung des Vertrages, den Vertrag zum Datum des geplanten Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Der Merchant wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf dieses Kündigungsrecht, die Widerspruchsfrist des Kunden und die Folgen des Widerspruchs besonders hinweisen.

    11.2 Teilunwirksamkeit.

    Sofern einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und gilt der Vertrag insoweit fort.

    11.3 Anwendbares Recht.

    Diese Nutzungsbedingungen und das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Merchant und dem Affiliate in Bezug auf das Affiliate-Netzwerk des Merchants unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird hiermit ausgeschlossen.

    11.4 Gerichtsstand.

    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem gesamten Rechtsverhältnis zwischen dem Merchant und dem Affiliate in Bezug auf das Affiliate-Netzwerk des Merchants ist D-96138 Burgebrach, sofern der Affiliate Kaufmann ist.